- Geschlecht: Kater
- Alter: 2019
- Haltungsort: Freigänger
- Haltungsart: Gruppe
- Handicap: mittel
- Aufenthalt: Pflegestelle
- Status: nicht vermittelbar
Davy kam als Kitte zu uns mit einer angeborenen Mißbildung im Genitalbereich !
Davy wurde uns 2019 mit Mama und 2 Geschwistern in einem Schrebergarten gemeldet, da war die Gruppe etwa 2 Wochen alt. Schwester Arya war normal ausgebildet, Bruder Timon & Davy hatten eine Mißbildung im Genitalbereich, die zunächst gar nicht auffiel, da ihr Toilettenverhalten sich anfangs ganz normal entwickelte. Irgendwann bemerkte man, dass beide immer lange auf dem Klöchen sitzen bleiben und der Urinstrahl sehr fein ist. Bei einer Untersuchung wurde dann festgestellt, dass sowohl Timon, alsauch Davy einen innenliegenden Penis haben, wie genau sie den Urin absetzen konnte gar nicht geklärt werden, nur dass es funktioniert über eine vorhandene Öffnung. Mit dem Wissen war schnell klar, dass es jederzeit zu einem Notfall kommen könnte, wenn es einen Harnverschluss gäbe. Wir entschieden beide vorerst nicht zu vermitteln. Bei Timon kam es dann leider zu besagtem Vorfall durch Harnsteinchen und er versuchte sich den Bauch regelrecht aufzubeissen vor lauter Not. Zum Glück konnte ihm in einer Klink geholfen werden. Zunächst wurde der Penis heraus operiert, leider starb das Gewebe aber nach 3 Tagen ab und er wurde dann amputiert. Mit einer vergrößerten Öffnung konnte Timon dann wie eine weibliche Kaze ganz normal wieder Urin ablassen. Eine sogenannte „Penisamputation“ ist also kein Todesurteil. Timon hatte zwischenzeitlich sogar ein zu Hause gefunden, wurde dann aber leider Monate später angefahren und verstarb. Davy ist eher ein ruhiger Geselle und liebt es gemütlich. Er wird bei regelmäßigen Ultraschalluntersuchungen dem Tierarzt vorgestellt und ist ansonsten in der Pflegestelle unter Beobachtung. Bisher gibt es keinerlei Probleme, eine Vermittlung kommt aufgrund des hohen Risikos nicht mehr in Frage.
Wir sind dazu verpflichtet, alle gefundenen Katzen als Fundkatzen aufzuführen. Der rechtliche Besitzer kann sein Tier innerhalb von 6 Monaten zurückerhalten. Rückwirkend werden diesem die zwischenzeitlich entstandenen Tierarzt- und Verpflegungskosten sowie ein etwaiges Ordnungsgeld berechnet.